Dirk Jansen, Geschäftsleiter des BUND NRW. Kohlekraftwerk an der Lippe
Klimaschutz ins Genehmigungsrecht für Kraftwerke Die Rechtsvorschriften, nach denen in Deutschland Kohlekraftwerke geplant und genehmigt werden, sind dringend reformbedürftig. Denn das geltende Genehmigungsrecht nimmt auf Klimaschutz und Ressourceneffizienz keine Rücksicht. Zwar müssen neue Kraftwerke die Grenzwerte des Bundesimmissionsschutzgesetzes einhalten, doch darin wird der CO2-Ausstoß ebenso wie die Effizienz der Anlage nicht berücksichtigt. Diese Praxis ist widersinnig, denn sie führt selbst beim Bau riesiger Kohlekraftwerke zu einem Anspruch auf Genehmigung, obwohl diese Kolosse zwei- bis dreimal so viel CO2 ausstoßen wie moderne Gaskraftwerke und über die Hälfte der eingesetzten Energie ungenutzt verpuffen lassen. Die zuständigen Behörden sind nicht in der Lage aus Klimaschutzgründen gegen die Kohle-Kolosse vorzugehen, wie sich zuletzt beim Kohlekraftwerk in Hamburg-Moorburg gezeigt hat. Wenn Deutschland seine internationalen Klimaschutzverpflichtungen erfüllen und die katastrophale Erderwärmung um mehr als 2 Grad verhindern will, muss die Genehmigungspraxis geändert werden. Die Bundestagsfraktion fordert deshalb jetzt die Einführung eines Mindestwirkungsgrades für fossile Kraftwerke. Demnach müssten künftig mindestens 58% der eingesetzten Brennstoffenergie in nutzbaren Strom umgewandelt werden. Diesen Wert halten effiziente Gaskraftwerke ein, neue Kohlekraftwerke liegen mit ca. 45% deutlich darunter. Sie wären nicht mehr genehmigungsfähig, solange die Technik …
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